Straßenaufbrüche
Für jede Art von Aufgrabung, die den öffentlichen Verkehrsraum betrifft, ist eine Aufbruchgenehmigung bei der Stadt Freudenberg zu beantragen. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören außer der Fahrbahn unter anderem auch Gehwege, Parkplätze und -streifen, befestigte und unbefestigte Seitenstreifen, etc.
Der Antrag der Stadt auf Aufbruchgenehmigung kann hier
heruntergeladen werden.
Neben einer Aufbruchgenehmigung bei der Stadt ist gleichzeitig eine verkehrsbehördliche Anordnung beim Kreis-Siegen-Wittgenstein zu beantragen. Entsprechende Vordrucke stehen auf der Internetseite des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Verfügung. Unter „Links“ finden Sie eine direkte Verlinkung zur Internetseite des Kreises.
Für Ihre eigene Terminierung sollten Sie eine Bearbeitungszeit von sieben Arbeitstagen berücksichtigen.
Grundlage für die Aufbruchgenehmigung ist § 23 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land NRW.
Zum Schutz der öffentlichen Verkehrsfläche dürfen nur solche Unternehmen beschäftigt werden, die nachweislich über eine Eintragung in der Handwerksrolle verfügen.
Links
https://www.siegen-wittgenstein.de/Baumaßnahmen_im_öffentlichen_Verkehrsraum