Passangelegenheiten
Alle Deutschen können unabhängig vom Alter einen Reisepass erhalten. Es ist ebenfalls möglich, einen 48seitigen Reisepass zu beantragen. Dieser ist für jene Antragsteller interessant, die häufig in visapflichtige Länder reisen.
Der Reisepass ist 10 Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre.
Verlängerungen sind nicht möglich!
Express Reisepass:
Wenn Sie schnellstmöglich einen Reisepass benötigen, gibt es die Möglichkeit, einen Express-Reisepass ausstellen zu lassen. Dieser wird innerhalb von 72 Stunden geliefert. Erfolgt die Antragstellung bis 10.30 Uhr, wird der Pass innerhalb von 48 Stunden geliefert. Auch für die Beantragung eines Express-Reisepasses, muss eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorgelegt werden, sofern man nicht in Freudenberg geboren ist oder geheiratet hat.
Vorgehensweise bei der Beantragung eines neuen Reisepasses
Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen möchten, ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift (bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr gilt dasselbe) direkt auf dem Antragsvordruck und Ihre Fingerabdrücke benötigt werden. Wenn der Ausweis vor dem 18. Lebensjahr ausgestellt wird, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) vorliegen. Die Personensorgeberechtigten müssen ebenfalls bei der Beantragung des Ausweises persönlich erscheinen. Ein Reisepass kann nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.
Für Ihren Antrag benötigen Sie:
- ein aktuelles, biometrischen Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand/nicht älter als 1 Jahr)
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder
- Ihren Kinderausweis/Kinderreisepass oder
- Ihren Personalausweis
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein, ein anderes Lichtbilddokument, Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- bzw. Heiratsurkunde mit.
Wenn Sie nicht in Freudenberg geboren sind oder geheiratet haben, bringen Sie bitte bei Antragstellung eine Geburts- oder ggfls. eine Eheurkunde zur Namensüberprüfung mit. Soweit Sie im Ausland geboren sind, bitten wir um vorherige telefonische Rücksprache um zu klären, welche Unterlagen benötigt werden. Haben Sie Pass verloren oder ist Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein, ein anderes Lichtbilddokument, Ihr Familienstammbuch oder Ihrer Geburts- bzw. Eheurkunde mit.