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Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeanmeldung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder den Betrieb einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.
(Bei Personengesellschaften muss jeder einzelne Gesellschafter eine Gewerbeanzeige erstatten, bei juristischen Personen ist nur eine Gewerbeanzeige erforderlich).

Handelt es sich bei dem ausgeübten Gewerbe um ein Handwerk, ist eine Durchschrift von dem Meisterbrief bzw. dem Eintrag in der Handwerksrolle der Anmeldung beizufügen.
Meldet eine Personengesellschaft ein Gewerbe an, ist eine Durchschrift des Gesellschaftervertrages der Anmeldung beizufügen.

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Gewerbeabmeldung

Wer seinen Betrieb teilweise oder vollständig aufgibt, muss eine Gewerbeabmeldung vornehmen.

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Gewerbeummeldung

Wenn der Betrieb innerhalb des betreffenden Ortes verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt, oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

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Gebühren