Hundesteuer (An- und Abmeldung)
Im Sinne der Steuergerechtigkeit und im Interesse der vielen Hundehalter, die ihre Hunde ordnungsgemäß bei der Stadt Freudenberg angemeldet haben, hier eine kurze Information zur Anmeldung eines Hundes:
In der Hundesteuersatzung der Stadt Freudenberg ist der Hundehalter verpflichtet einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, unter Angabe der Hunderasse, bei der Stadt anzumelden.
In der Hundesteuersatzung der Stadt Freudenberg beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so muss man dies ebenfalls innerhalb eines Monates mitteilen. Wird ein Hund verkauft, so sind Name und Anschrift des Käufers anzugeben.
Bei nicht ordnungsgemäßer bzw. nicht rechtzeitiger Anmeldung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet
Die Hundesteuersatzung der Stadt Freudenberg befindet sich hier unter:
- Hundesteuersatzung 150 kB
- Abmeldung_eines_Hundes 579 kB
- Anmeldung_eines_Hundes 629 kB