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Straßenreinigung
Straßenreinigung
Die Straßenreinigung besteht aus der Sommerreinigung und dem Winterdienst. Im Rahmen der Sommerreinigung sind
a)die Fahrbahnen am 1. Tag der 15. Woche (April) sowie am 1. Tag der 39. Woche (September) jeden Jahres
b)die Gehwege wöchentlich am letzten Werktag einer Woche
zu reinigen.
Die Reinigung aller Gehwege einschließlich deren Winterwartung wird den Eigentümern der an die Straße grenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Die Reinigung der Fahrbahnen entnehmen Sie bitte dem Straßenverzeichnis.
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