Friedhofsangelegenheiten
Grabarten und Belegungsmöglichkeiten auf den Freudenberger Friedhöfen nach § 13 der Friedhofssatzung:
Auf allen 15 Friedhöfen möglich:
Reihengrab Sargbestattung: 1 Sarg, Ruhefrist 30 Jahre
Zusätzlich 2 Urnenbeisetzungen möglich innerhalb von 10 Jahren nach der ersten Belegung
Rasengrab Sargbestattung: siehe Reihengrab Sargbestattung
Urnenreihengrab: 1 Urne, Ruhefrist 20 Jahre
Urnenrasengrab: siehe Urnenreihengrab
Urnen-Baumfeldgrab: Erwerb eines Grabsystems mit 4 Plätzen oder ¼ für einen Platz im Sterbefall für 20 Jahre oder zu Lebzeiten für 40 Jahre
Kinder: bis 5 Jahre – Kindergrab
Auf allen Friedhöfen mit Friedhofshalle (Alchen, Büschergrund, Freudenberg, Lindenberg, Niederndorf, Oberfischbach, Oberheuslingen, Oberholzklau und Plittershagen) außerdem:
Wahlgrab für Sargbestattung: 1 – 8 Grabstellen möglich
Ruhefrist 30 Jahre, Ersterwerb für 40 Jahre pro Grabstelle (1,35 x 2,70 m) ist eine Sargbestattung und zusätzlich 2 Urnenbeisetzungen möglich oder bis zu 4 Urnen
Urnenwahlgrab: nur 2-stellig möglich, Ruhefrist 20 Jahre, Ersterwerb 30 Jahre
Nur Friedhof Freudenberg:
Urnengrab anonym Vorzugsfeld: Einzelbestattung einer Urne ohne Kennzeichnung der Grabstätte
Urnengrab anonym Randfeld: Sammelbestattung mehrerer Urnen durch das Krematorium Siegen
Sternenfeld: Bestattung von Frühgeborenen, Frühgeburten, Totgeburten und Kleinstkindern bis zu einem Alter von max. 6 Wochen
Abgabe von Grabstätten grundsätzlich erst bei Vorliegen eines Sterbefalles!
Ausnahme: Urnen-Baumfeldgrab, hier kann bereits zu Lebzeiten ein Platz erworben werden.
Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Freudenberg
- Friedhöfe Stadt Freudenberg 1,1 MB