Abfälle aus privaten Haushalten sind über die kommunale Abfallentsorgung einzusammeln.
Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Abfallentsorgung in der Stadt Freudenberg aufgelistet:
Abfallarten/-gefäße im Überblick
Altpapier (graue Tonne mit blauem Deckel)
Jedem Wohngrundstück wird mindestens ein 240 l Behälter für Altpapier zugeteilt.
Die Leerung erfolgt im 4-wöchentlichen Abfuhrrhythmus.
Für die Bewohner des „Alten Fleckens“ steht der Altpapiercontainer am Marktplatz zur Verfügung.
In die Altpapiertonne gehören:
Zeitungen, Kartonagen, Pappe und ähnliche Papierabfälle, sofern sie nicht zu stark verschmutzt sind.
Bioabfall (graue Tonne mit braunem Deckel)
Jedem Wohngrundstück wird mindestens ein 120 l Behälter für Bioabfall zugeteilt.
Die Leerung erfolgt im 2-wöchentlichen Abfuhrrhythmus.
Es stehen Biomüllbehälter mit 120 l und 240 l Volumen zur Verfügung.
In die Biotonne gehören:
Lebensmittelreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Obst-, Kartoffel- und Eierschalen, Eier, Knochen, Fisch- und Fleischreste, Milcherzeugnisse, Blumen, Blumenerde, Sägespäne, Grünschnitt, Laub, Pflanzen, Papier-Küchentücher, Mist von Kleintieren etc.
Bioabfälle dürfen nicht in Kunststofftüten oder kunststoffähnlichen Abfallsäcken – auch nicht, wenn für diese der Nachweis der biologischen Abbaubarkeit erbracht ist – verpackt und in die Bioabfalltonne gefüllt werden.
Bioabfallsäcke können zur Abfuhr neben die Tonne gestellt werden. Die Säcke sind gegen eine Gebühr im Rathaus (Bürgerbüro) erhältlich.
DSD (Gelbe Tonne mit gelbem Deckel oder graue Tonne mit gelbem Deckel)
Gelbe Tonne mit gelbem Deckel oder graue Tonne mit gelbem Deckel)
Die Sammlung der haushaltsnahen Verkaufsverpackungen erfolgt durch die gelben Abfallbehälter oder gelben Säcke (nur für den Kernbereich „Alter Flecken“).
Die Leerung erfolgt im 4-wöchentlichen Abfuhrrhythmus.
In die gelbe Tonne/Sack gehören:
Alle (Einweg-)Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen (Leichtstoffverpackungen) mit dem „Grünen Punkt“, z.B. Konserven- und Getränkedosen, Aluminiumverpackungen, Kunststoffflaschen von z.B. Spül- und Körperpflegemitteln, Tragetaschen, Einwickelfolie, geschäumte Verpackungsmaterialien, Verbundstoffe wie Saft- und Milchkartons (Tetra Paks) etc.
Diese Verpackungen müssen leer sein.
Wichtig: Verkaufsverpackungen aus Papier mit grünem Punkt gehören nicht in die gelbe Tonne/Sack, sondern in die blaue Tonne.
Achten Sie bitte auf korrekte Befüllung, andernfalls werden die Tonnen (Säcke) von den Mitarbeitern der Firma PreZero Service Mitte-West GmbH & Co.KG (Grube Falkenstein, 35688 Dillenburg) nicht entleert/mitgenommen
Hinweis:
Die Entsorgung der Verpackungen wird finanziert über das Duale System Deutschland (DSD), nicht über die kommunalen Abfallbeseitigungsgebühren.
Bei Rückfragen, Anregungen und Reklamationen bei der Abfuhr der gelben Tonne / der gelben Wertstoffsäcke ist ausschließlich die Firma PreZero Service Mitte-West GmbH & Co.KG (Grube Falkenstein, 35688 Dillenburg) unter der kostenfreien Hotline 0800-1889966 zuständig.
Weitere Infos: www.recycling-fuer-deutschland.de
Restabfall (graue Tonne mit grauem Deckel)
Restabfall (graue Tonne mit grauem Deckel)
Die Bemessung des Behältervolumens richtet sich nach der Zahl, der auf dem Grundstück gemeldeten Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitz.
Das Mindest-Restmüll-Volumen beträgt pro gemeldeter Person und Woche mindestens 10 Liter.
Die Restmüllbehälter werden im 4-wöchentlichen (bzw. 8-wöchentlich bei einer gemeldeten Person) Rhythmus entleert.
Es stehen Restmüllbehälter mit 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l-Volumen zur Verfügung.
In die Restmülltonne gehören:
Alle Abfälle, die zur Zeit keiner Wiederverwertung zugeführt werden können, z.B. Windeln, Hygieneartikel, Asche, Porzellan, Keramik, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Zigarettenfilter, verschmutztes Papier, Fotopapier, gebrauchte Tapeten, ausgetrocknete Farbeimer, Spiegel- und Fensterglas, Medikamente, Lumpen, (nicht ölhaltige) Stoffreste etc.
Bauschutt gehört nicht in den Restmüll!
Restabfallsäcke können zur Abfuhr neben die Tonne gestellt werden. Die Säcke sind gegen eine Gebühr im Rathaus (Bürgerbüro) erhältlich.
Abfallgebührenübersicht 2023
Abfuhrkalender
Der neue Abfuhrkalender fürs darauffolgende Jahr wird mit der Ausgabe „ Freudenberg-Aktuell“ (im Dezember) an alle Haushalte im Stadtgebiet verteilt.
Haushalte, die auf diesem Weg versehentlich keinen Abfuhrkalender erhalten, können diesen im Rathaus bekommen.
Zudem kann der Abfuhrkalender hier heruntergeladen werden:
- Digitaler Abfuhrkalender 227 kB
Altglas
Glas entsorgen Sie bitte in den überall im Stadtgebiet aufgestellten Altglascontainern.
- In den Altglascontainer gehören:
Flaschen und Gläser ohne Verschluss (auch Konservengläser für Wurst, Fisch, Marmelade etc.)
Deckel und Verschlüsse sind gesondert durch den gelben Abfallbehälter zu entsorgen.
- In den Altglascontainer gehören nicht:
Keramik, Porzellan, Steingut (Restmüll)
Fensterglas, Drahtglas (Restmüll)
Glühbirnen (Restmüll)
Leuchtstoffröhren (Schadstoffmobil)
- Benutzung der Altglascontainer:
Bitte beachten sie die an den Containern aufgedruckten Einwurfzeiten.
Montag bis Samstag von 7.00 – 20.00 Uhr
Kein Einwurf an Sonn- und Feiertagen!
In den Altglascontainer darf nur farbgetrennt eingeworfen werden.
Altglas darf nicht auf oder neben den Containern abgestellt werden.
Wenn die Behälter bereits voll sind, nutzen sie bitte den nächsten Standort oder warten sie eine Leerung ab.
Bei Überfüllung teilen sie uns telefonisch den Missstand unter der Tel.-Nr. 43-125 (Frau Schneider) mit.
Bitte haben sie Verständnis, wenn nicht immer oder nach Feiertagen, wie Weihnachten, Ostern oder Silvester eine Leerung der Glascontainer termingerecht und an allen Standorten gleichzeitig erfolgen kann.
Transportbehältnisse für das Altglas sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Das Ablagern von Abfällen neben den Altglascontainern wird mit einem Bußgeld geahndet.
- Weitere Informationen können abgerufen werden unter:
Kostenfreie Hotlinenummer 0800-1889966 (Fragen zur Altglasentsorgung)
oder über die Internetseite des Bundesverbandes Glasindustrie e.V.
- Standorte der Altglascontainer im Stadtgebiet Freudenberg (PDF):
Ast- und Strauchschnitt
In der Stadt Freudenberg wird im Frühjahr und Herbst die kostenlose Abholung von Ast- und Strauchschnitt angeboten.
Die konkreten Termine richten sich nach den einzelnen Abfuhrbezirken und sind im Abfallkalender ersichtlich.
Abgeholt werden Ast- und Strauchschnitt, hierzu gehören holzige Gartenabfälle, Äste von Sträuchern, Bäumen und Büschen, die zu sperrig für den Bioabfallbehälter sind.
Das Ast- und Strauchgut kann nur mitgenommen werden, wenn es gebündelt ist.
Die Bündel dürfen eine Länge von 1,50 m und einen Durchmesser von 60 cm nicht übersteigen und nicht schwerer als 20 kg sein. Die Äste dürfen einen max. Durchmesser von 10 cm haben. Die Menge darf 2 m³ je angeschlossenes Grundstück nicht übersteigen.
Die Bündel müssen zur Abholung am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr gut sichtbar am Fahrbahnrand/Gehweg so bereitliegen, dass niemand behindert oder sogar gefährdet wird und ein zügiges Verladen möglich ist.
Bereitstellung soll an den üblichen Standorten der Behälterentleerungen und nicht auf den Grundstücken erfolgen.
Nicht mitgenommen werden:
- Grasschnitt, Laub, Moos, Blätter, ganze Baumstämme und sonstige nicht holzigen Gartenabfälle, die nicht gebündelt werden können. Diese Abfälle sind über die Bioabfalltonne zu entsorgen.
- Handelsübliche Abfallsäcke mit Laub oder Rasenschnitt werden nicht mitgenommen. Dieses gilt auch für den offiziellen Beistellsack für Bioabfall. Dieser wird nur zusammen mit der Biotonne entsorgt.
Hinweis:
Das Ast- und Strauchwerk sollte in der Jahreszeit vom 01. März bis 30. September nicht gerodet oder beschnitten werden. Form- und Pflegeschnitte sollten in dieser Zeit schonend vorgenommen werden.
Die Ast- und Strauchschnittabholung steht Ihnen wie die Elektronik- und Sperrmüllabholung ebenfalls kostenlos zur Verfügung.
Bereitstellung der Abfallbehälter am Abfuhrtag
Um eine reibungslose Abfuhr zu gewährleisten, müssen die Abfallbehälter am jeweiligen Leerungstag
· Bis 6.00 Uhr morgens mit geschlossenem Deckel und
· Griffen zur Straße hin am Fahrbahnrand bereitstehen.
· Die Abfälle dürfen nicht eingestampft oder gepresst werden.
Elektrogeräte
Die Stadt Freudenberg holt auch Ihren Elektroschrott (Elektroaltgeräte) ab.
Wir setzen dazu das System "Elektrogeräteeinsammlung auf Abruf" ein.
Um ein Durchwühlen des Elektroschrotts - wie früher geschehen - möglichst zu vermeiden, können Sie Ihren Elektroschrott per Anforderungskarte oder hier online per Formular anmelden.
Nur angemeldete Geräte werden auch abgeholt. Der Abholtermin wird Ihnen durch das Abfuhrunternehmen mitgeteilt.
Die Geräte sind am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr an der Straße bereitzustellen.
Außerdem können Elektronikgeräte aller Art bei der Fa. Siegener Recycling Werkstätten, Eisenhüttenstr. 28, 57074 Siegen, Tel-Nr. 0271-359510 von Mo. bis Fr. in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr und Sa. von 9.00 bis 12.00 Uhr mit einem gültigen Personalausweis kostenlos abgeben werden.
Kleingeräte dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden!
Diese können von Mo. bis Fr. in der Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr, Sa. von 9.00 bis 14.00 Uhr bei der Fa. Freudenberger Containerdienst, Asdorfer Str. 59 in Freudenberg zur Entsorgung abgegeben werden. Die Altgeräte müssen selbst entladen und in die jeweiligen Behälter eingefüllt werden.
Die Annahme erfolgt nur mit einem gültigen Personalausweis.
Bei der Firma Freudenberger Containerdienst in Freudenberg werden keine Kühlgeräte, Fernseher, Herde, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner etc. (Großgeräte) angenommen.
Folgendes gehört in die Elektro- und Elektronik-Altgerätesammlung:
- Haushaltsgroß- und -kleingeräte:
Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde, Dunstabzugshauben, Mikrowellenherde, elektrische Kochplatten, Heizlüfter, Ölradiatoren, elektrische Ventilatoren, elektrisch betriebene Luftbefeuchter, Staubsauger, Dampfreiniger, Nähmaschinen, Bügeleisen, Wäschemangeln, Toaster, Eierkocher, Wasserkocher, elektrisch betriebene Friteusen, Mixer, Küchenmaschinen, elektrisch betriebene Entsafter, Kaffeemaschinen, elektrische Kaffeemühlen, elektrische Dosenöffner, elektrische Messer, elektrische Haarschneidegeräte, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten bzw. Akkuzahnbürsten, Mundpflegestationen, Elektrorasierer, Nagel- und Fußpflegegeräte, Massagegeräte, Elektrowecker, batteriebetriebene Armbanduhren und Uhren, batteriebetriebene Küchenwaagen, Netzadapter, etc.
- Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik und der Unterhaltungselektronik:
PCs (einschließlich Tastatur, Maus, Bildschirm, Drucker, Scanner, Diskettenlaufwerk, Festplattenlaufwerk, DVD-Laufwerk, DVD-Brenner, Modem, Router, USB Memory- Stick, etc.), Notebooks, elektronische Notizbücher (PDAs), Faxgeräte, Anrufbeantworter, Telefone, Handys, elektrische Schreibmaschinen, Taschenrechner (batterie- und solarbetrieben), Radios, Fernseher, Hi-Fi-Anlagen, Videorecorder, Videokameras, Fotoapparate (digitale und herkömmliche), Speicherkarten (SD-, MMC-, etc.) CD-, DVD-, und MP3-Player, Receiver, Audio-Verstärker, elektrisch betriebene Musikinstrumente, etc.
- Beleuchtungskörper: Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren (Neonröhren), Entladungslampen, etc.
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge):
Bohrmaschinen, Bohrhämmer, elektrische Schleifgeräte (Winkel-, Delta-, Schwing-, Band-, Exzenterschleifer), Hobelmaschinen, elektrische Sägen (Stich-, Handkreis-, Tischkreis-, Dekupier-, Kapp- und Gehrungssägen), Schweißgeräte, Akkuschrauber, elektrische Farbspritzpistolen, Kompressoren, Hochdruckreiniger, Nass- und Trockensauger, Laubsauger, elektrische Rasenmäher, elektrische Vertikutierer, elektrische Heckenscheren, mobile elektrische Druck- und Saugpumpen, etc.
- Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte:
Elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen, funkgesteuerte Spielzeugautos und -boote, Videospielkonsolen, Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer, etc.
- Medizinprodukte:
Blutdruckmessgeräte, Beatmungsgeräte, Kompressoren für Inhalationsgeräte, etc.
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente:
Rauchmelder, Thermostate, batteriebetriebene Wetterstationen, Strommessgeräte, etc.
- Automatische Ausgabegeräte:
Kaffee- und Espressoautomaten, etc.
Gewerbebetriebe oder/und Kleingewerbe
Abfallbeseitigung bei Gewerbebetrieben oder/und Kleingewerbe,die von zu Hause aus betrieben werden
Jeden Grundstückseigentümer trifft die Pflicht, das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen, um die „hausmüllähnlichen Abfälle“, die die Bewohner und/oder Gewerbetreibenden erzeugen, dem Abfallkreislauf zuzuführen.
Bei Abfällen zur Verwertung (Papier, Verpackung, Bio) kann der Grundstückseigentümer (vorwiegend Grundstücke, auf denen sich Betriebe befinden) eine Befreiung erwirken, indem der nachweist, dass er die bei ihm anfallenden Abfälle dem Abfallkreislauf (z. B. ein zertifizierter Entsorger) zuführt.
Bei den Abfällen zur Beseitigung (Restabfall) müssen auch gewerbliche Abfallbesitzer-/Erzeuger eine Pflichtrestmülltonne der Stadt bzw. Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gem. § 7 S. 4 der Gewerbeabfall-Verordnung (GewAbfV) in Benutzung nehmen.
Bei der Gewerbeabfallverordnung handelt es sich um ein übergeordnetes Gesetz, dass die Gemeinde nicht außer Kraft setzen kann.
Lediglich das Mindestvolumen kann von der Gemeinde festgelegt werden.
Die Stadt Freudenberg liegt bei der Bemessung dieses Mindestvolumens für Restabfall mit 10 l pro Woche und Person/Gewerbe (abhängig von der Anzahl der Angestellten) im unteren Bereich.
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Freudenberg
Schadstoffmobil
Täglich werden im Haushalt Produkte verwendet, die umweltbelastende oder sogar umweltgefährdende Stoffe enthalten.
Beim Einzelnen treten diese Stoffe zwar nur in geringen Mengen auf, insgesamt kommt mit dem Hausmüll jedoch eine ganz erhebliche Menge zusammen. Deshalb sollten schadstoffhaltige Produkte so weit wie möglich gemieden werden.
Fallen trotzdem schadstoffhaltige Produkte an, bringen Sie diese nach Möglichkeit in ihren Originalverpackungen zum städtischen Schadstoffmobil.
Bitte werfen Sie Ihre schadstoffhaltigen Abfälle auf keinen Fall in die Restmülltonne!
Das Schadstoffmobil tourt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) durch das Stadtgebiet und nimmt zu festgelegten Wochentagen (siehe Abfallkalender) und Zeiten Schadstoffe kostenlos entgegen.
Anlieferungszeiten sind auf der Homepage unter www.freudenberg-stadt.de abzurufen.
Zusätzlich erfolgt noch eine Veröffentlichung im Amtsblatt „Freudenberg aktuell“.
Darüber hinaus können Schadstoffe ganzjährig kostenlos bei der Fa. Lindenschmidt KG, Umweltservice, Krombacher Str. 43-46 in 57223 Kreuztal-Krombach, Telefon-Nr. 02732/8880 (Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00 bis 17.00 Uhr, Sa. 8.00 bis 13.00 Uhr) abgegeben werden.
Fahrplan des Schadstoffmobils
Fahrplan des Schadstoffmobils 2023
Freitag, den 21.04.2023 / 15.09.2023
14.00 bis 15.30 Uhr
Freudenberg, Parkplatz Rathaus, Mórer Platz 1
Einzugsgebiet: Freudenberg, Mausbach, Hohenhain, Alte Heide und Plittershagen
16.30 bis 17.15 Uhr
Büschergrund, Schulzentrum
Einzugsgebiet: Büschergrund
Samstag, den 22.04.2023 / 16.09.2023
9.00 bis 9.30 Uhr
Oberholzklau, Parkplatz Alte Straße (neben d. Kindergarten)
Einzugsgebiet: Oberholzklau und Bühl
9.45 bis 10.45 Uhr
Alchen, Parkplatz am Friedhof
Einzugsgebiet: Alchen und Niederholzklau
11.15 bis 12.00 Uhr
Feuerwehrhaus Oberheuslingen
Einzugsgebiet: Oberheuslingen, Niederheuslingen, Lindenberg und Bottenberg
12.15 bis 13.30 Uhr
Oberfischbach, Parkplatz Friedhof Oberfischbach
Einzugsgebiet: Oberfischbach, Niederndorf, Dirlenbach und Heisberg
Die Sammlung erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen.
Sperrmüll
Die Sperrmüllentsorgung erfolgt in Freudenberg über ein sogenanntes Abrufsystem.
Für die Sperrmüllabfuhr gibt es keine im Voraus festgelegten Termine. Ihren Sperrmüll holt das Entsorgungsunternehmen auf besondere Anforderung ab.
Die Anmeldung zur Sperrmüllentsorgung kann jeweils 2 x jährlich pro Grundstück nur vom Eigentümer/Hausverwalter ganz bequem
- über unsere Homepage: www.freudenberg-stadt.de → Bürgerservice-Portal
oder
- per Anforderungskarte (erhältlich im Rathaus) erfolgen.
Spätestens sechs Wochen nach Anmeldung wird der Sperrmüll abgeholt.
Den genauen Abfuhrtermin wird Ihnen das Abfuhrunternehmen per Post/Mail ca. 8 – 10 Tage vor Abholung mitteilen.
Die Kosten für die Sperrmüll-Abfuhr sind in den allgemeinen Abfallgebühren enthalten.
Was gehört zum Sperrmüll
Abfälle, die wegen ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter passen.
Ausgediente Möbel jeglicher Art, Teppiche (Brücken/Läufer etc., die nicht verklebt waren), Matratzen, große Spielzeuge, Kinderwagen, Gartenmöbel (Plastik), etc..
Was gehört nicht zum Sperrmüll
Was bei einem Wohnungswechsel nicht mit umzieht bzw. zum Gebäude gehört:
z.B. Bauschutt, Steine, Fenster, Türen, Innentüren, Wandverkleidungen, Holzgebälk, Sanitärkeramik, feste Bodenbeläge (Laminat, PVC-Böden), etc. sowie Kartons oder ähnliche Behältnisse, die mit Kleinteilen gefüllt sind.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen über die "Elektrogeräteentsorgung" angemeldet werden!
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Punkte:
- der Sperrmüll ist am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr an den Abfuhrstellen bereitzustellen, an denen auch die Abfallbehälter bereitgestellt werden.
- bitte den Sperrmüll frühestens am Vorabend nach draußen stellen
- die Gegenstände müssen von Hand und am Fahrzeug praktikabel verladen werden können
- Einzelstücke sollten daher nicht länger als 2 m und nicht schwerer als 50 kg sein
- die maximale Abfuhrmenge beträgt 5 m³ (5 m Länge, 1 m Breite, 1 m Höhe)
- regelrechte Hausentrümpelungen sind ebenso wie Teile von Bau- und Umbauarbeiten, Renovierungen, also auch Bauschutt jeglicher Art von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossen,
- Große, den Raum ausfüllende, eingeklebte Teppiche oder Bodenbeläge gehören nicht zum Sperrmüll (nur Teppichläufer)
Sperrmüll, welcher auf privaten Grundstücken liegt, kann nicht mitgenommen werden.
Stoffwindel
Windel- und Pflegetonne
Zur Entsorgung von Windeln kann ein zusätzlicher Restabfallbehälter in den Größen 80 L, 120 L oder 240 L gewählt werden, zu der ein Zuschuss pro Nutzungsmonat in Höhe von 3,50 €/monatlich, max. 42,00 € im Jahr 2022 gewährt wird.
Gefördert werden auf Nachweis Privathaushalte, in denen
a) Kleinkinder bis einschl. 36. Lebensmonats (Örtliche Meldedaten)
und / oder
b) pflegebedürftige Personen mit ärztlichem Attest
gemeldet sind.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf das auf dem Antrag angegebene Konto (rückwirkend 1 x im Jahr). Die Berechnung des zusätzlichen Abfallbehälters erfolgt über den Grundbesitzabgabenbescheid.
Der Nachweis für Kleinkinder erfolgt einmalig bei der erstmaligen Antragstellung durch örtliche Meldedaten.
Der Nachweis für pflegebedürftige Personen muss jährlich durch ärztliches Attest erneuert werden.
Der Antrag ist schriftlich in der Abteilung Kämmerei, Abfallwirtschaft oder im Bürgerbüro zu stellen. Das Antragsformular finden Sie hier:
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