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11.04.2022

Landtagswahl: Schon jetzt die Stimme abgeben

Die Landtagswahl findet am Sonntag, 15. Mai 2022 statt.

Die insgesamt 25 Wahllokale in der Stadt Freudenberg sind an diesem Tag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Wahlen zu gewährleisten, sind ca. 175 Personen für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Wahlvorständen berufen.

Hinzu kommen die Mitwirkenden in den insgesamt 6 Briefwahlvorständen, die am Wahltag ab 15:00 Uhr in der Aula/Mensa des Schulzentrums Büschergrund, Hermann-Vomhof-Str. 9, zusammentreten.

In der Stadt Freudenberg sind ca. 14.230 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Alle eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens Sonntag, 24. April 2022 eine Wahlbenachrichtigung, auf der das Wahllokal vermerkt ist.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis zur Stimmabgabe mit! 

Die Stadtverwaltung Freudenberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der Landtagswahl am 15. Mai 2022 verhindert sind, ihre Briefwahlunterlagen nach Möglichkeit


-        bevorzugt online über einen Link auf der  Homepage der Stadt Freudenberg(www.freudenberg-stadt.de)

         oder

-        direkt über Online - Briefwahlantrag

         oder

-        schriftlich per Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes

beantragen.

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist im Rathaus, Mórer Platz 1, Zimmer 101 (1. Obergeschoss / Besprechungsraum) zu folgenden Öffnungszeiten möglich:

Montags bis freitags 8:00 bis 12:30 Uhr, dienstags 14:00 bis 16:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 bis 17:00 Uhr.

Hierzu ist es erforderlich, den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.

Bitte beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln und bringen Sie Ihre medizinische Maske sowie nach Möglichkeit einen eigenen Schreibstift (keinen Bleistift!) für die Stimmabgabe mit!

Anträge auf Briefwahl können nur schriftlich oder persönlich gestellt werden, nicht telefonisch.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Letzter Tag für die Entgegennahme von Wahlscheinanträgen ist Freitag, der 13. Mai 2022.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit und machen von Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.