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Informationsveranstaltung über Fördermöglichkeiten in Kindergarten und Grundschule am 24.02.2016 02.02.2016
Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass Schulträger gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen die Eltern, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung einladen. Die Eltern werden über Fördermöglichkeiten im Elementarbereich und Primarbereich sowie über die Bedeutung kontinuierlich aufeinander aufbauender Bidlungsprozesse beraten. In diesem Jahr richtet sich die Informationsveranstaltung an die Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2011 geboren sind. Für diese Kinder beginnt die Schulpflicht am 1. August 2018 (Schuljahr 2018/19).
Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, 24.02.2016 um 19:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Mórer Platz 1 statt. Es wird über die alltagsintegrierte Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen und die Testung von Kindern, die keine Kindertageseinrichtungen besuchen, informiert. Außerdem gibt es Themenecken zu den Bereichen Lernstrategien, alltagsintegrierte Sprachförderung in der Familie, Schulvorbereitung im Familienalltag und zum Begriff der Schulfähigkeit.
Die Veranstaltung wird von den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen durchgeführt. Alle Eltern erhalten eine schriftliche Einladung.