Inhalt
Steuersätze und Gebühren
Gemeindesteuern
Die Grundsteuerhebesätze betragen für die
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 250 v. H.
- Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 440 v. H.
Die Gewerbesteuer beträgt 420 v. H.
Hundesteuer
Die Steuer beträgt jährlich, wenn
- nur ein Hund gehalten wird 72,00 €
- zwei Hunde gehalten werden 84,00 € je Hund
- drei oder mehrere Hunde gehalten werden 98,00 € je Hund
- ein gefährlicher Hund gehalten wird 150,00 €
- zwei oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden 300,00 € je Hund
Hundesteuersatzung [PDF: 73 KB]
Müllabfuhrgebühr
Restmüll
- 80 Liter 8-wöchentlich (nur für den Ein-Personenhaushalt) 28,20 € jährlich
- 80 Liter 4-wöchentlich 48,24 € jährlich
- 120 Liter 4-wöchentlich 68,28 € jährlich
- 240 Liter 4-wöchentlich 131,04 € jährlich
- 1100 Liter 4-wöchentlich 603,48 € jährlich
Bioabfall
- 120 Liter 2-wöchentlich 64,56 € jährlich
- 240 Liter 2-wöchentlich 123,48 € jährlich
- 1100 Liter 2-wöchentlich 649,44 € jährlich
Papier
- 240 Liter 4-wöchentlich 3,60 € jährlich
- 1100 Liter 4-wöchentlich 8,52 € jährlich
- Benutzung des Depotcontainer (Sonderregelung im Bereich des Alten Flecken) 3,60 € jährlich
Restmüllsack
- ca. 60 Liter 7,50 € pro Stück
Bioabfallsack
- ca. 60 Liter 7,50 € pro Stück
Gebühr bei Behälteraustausch 14,00 €
Abfallgebührensatzung [PDF: 62 KB]
Straßenreinigungsgebühr
Maßstab für die Gebührenberechnung ist der Quadratwurzelwert aus der Fläche des veranlagten Grundstückes, gerundet auf einen vollen Zahlenwert.
Dieser Berechnungsfaktor wird mit dem Gebührensatz multipliziert. Näheres ergibt sich aus der Straßenreinigungsgebührensatzung.
Gebührensatz für Winterreinigung
- Landes- und Kreisstraßen Straßenkategorie I 1,24 €
- Stadtstraßen mit Priorität Straßenkategorie II 2,28 €
- Stadtstraßen ohne Priorität Straßenkategorie III 1,37 €
Für die Sommerreinigung werden je Berechnungsfaktor 0,10 € berechnet.
Gebührensatzung zur Straßenreinigung [PDF: 50 KB]
Abwassergebühren
Schmutzwassergebühr
bis zum Jahr 2012 3,09 € pro m3
ab dem Jahr 2013 3,75 € pro m3
Niederschlagswassergebühr
für das Jahr 2011 1,03 € pro m2
für das Jahr 2012 0,93 € pro m2
ab dem Jahr 2013 0,97 € pro m2
Für die öffentlichen Straßenflächen beträgt die Gebühr abweichend für jeden Quadratmeter befestigte Fläche jährlich
für das Jahr 2011 1,83 €
für das Jahr 2012 1,62 €
für das Jahr 2013 2,14 €
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen für Grundstücksanschlüsse [PDF: 133 KB]
Wasserbenutzungsgebühr
Die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage wird als Verbrauchsgebühr und Grundgebühr erhoben.
Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,99 € je m3 entnommenen Wassers.
Grundgebühr bei Wasserzähler bis
- QN 2,5 12,30 € monatlich
- QN 6 29,51 € monatlich
- QN 10 49,18 € monatlich
- QN 15 73,78 € monatlich
- QN 40 196,73 € monatlich
- QN 60 295,10 € monatlich
Bei Verbundzählern wird die Grundgebühr für beide Zähler zusammen gerechnet.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgesetzten Höhe (zur Zeit 7 %) an die Stadt zu zahlen.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung [PDF: 87 KB]
