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Steuersätze und Gebühren

Gemeindesteuern

Die Grundsteuerhebesätze betragen für die

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 250 v. H.
  • Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 440 v. H.

Die Gewerbesteuer beträgt 420 v. H.

Hundesteuer

Die Steuer beträgt jährlich, wenn

  • nur ein Hund gehalten wird 72,00 €
  • zwei Hunde gehalten werden 84,00 € je Hund
  • drei oder mehrere Hunde gehalten werden 98,00 € je Hund
  • ein gefährlicher Hund gehalten wird 150,00 €
  • zwei oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden 300,00 € je Hund

Hundesteuersatzung [PDF: 73 KB]

Müllabfuhrgebühr

Restmüll

  • 80 Liter       8-wöchentlich (nur für den Ein-Personenhaushalt) 28,20 € jährlich
  • 80 Liter       4-wöchentlich 48,24 € jährlich
  • 120 Liter     4-wöchentlich 68,28 € jährlich
  • 240 Liter     4-wöchentlich 131,04 € jährlich
  • 1100 Liter   4-wöchentlich 603,48 € jährlich

Bioabfall

  • 120 Liter     2-wöchentlich 64,56 € jährlich
  • 240 Liter     2-wöchentlich 123,48 € jährlich
  • 1100 Liter   2-wöchentlich 649,44 € jährlich

Papier

  • 240 Liter    4-wöchentlich 3,60 € jährlich
  • 1100 Liter  4-wöchentlich 8,52 € jährlich
  • Benutzung des Depotcontainer (Sonderregelung im Bereich des Alten Flecken) 3,60 € jährlich

Restmüllsack

  • ca. 60 Liter    7,50 € pro Stück

Bioabfallsack

  • ca. 60 Liter    7,50 € pro Stück

Gebühr bei Behälteraustausch    14,00 €

Abfallgebührensatzung [PDF: 62 KB]

Straßenreinigungsgebühr

Maßstab für die Gebührenberechnung ist der Quadratwurzelwert aus der Fläche des veranlagten Grundstückes, gerundet auf einen vollen Zahlenwert.
Dieser Berechnungsfaktor wird mit dem Gebührensatz multipliziert. Näheres ergibt sich aus der Straßenreinigungsgebührensatzung.

Gebührensatz für Winterreinigung

  • Landes- und Kreisstraßen      Straßenkategorie I   1,24 €
  • Stadtstraßen mit Priorität       Straßenkategorie II   2,28 €
  • Stadtstraßen ohne Priorität    Straßenkategorie III  1,37 €

Für die Sommerreinigung werden je Berechnungsfaktor 0,10 € berechnet.

Gebührensatzung zur Straßenreinigung [PDF: 50 KB]

Abwassergebühren

Schmutzwassergebühr                  

bis zum Jahr 2012  3,09 € pro m3
ab dem Jahr 2013  3,75 € pro m3

Niederschlagswassergebühr

für das Jahr 2011   1,03 € pro m2
für das Jahr 2012   0,93 € pro m2
ab dem Jahr 2013  0,97 € pro m2

Für die öffentlichen Straßenflächen beträgt die Gebühr abweichend für jeden Quadratmeter befestigte Fläche jährlich
für das Jahr 2011   1,83 €
für das Jahr 2012   1,62 €
für das Jahr 2013   2,14 €

Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen für Grundstücksanschlüsse [PDF: 133 KB]

Wasserbenutzungsgebühr

Die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage wird als Verbrauchsgebühr und Grundgebühr erhoben.
Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,99 € je m3 entnommenen Wassers.

Grundgebühr bei Wasserzähler bis

  • QN 2,5        12,30 € monatlich
  • QN 6           29,51 € monatlich
  • QN 10         49,18 € monatlich
  • QN 15         73,78 € monatlich
  • QN 40       196,73 € monatlich
  • QN 60       295,10 € monatlich

Bei Verbundzählern wird die Grundgebühr für beide Zähler zusammen gerechnet.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgesetzten Höhe (zur Zeit 7 %) an die Stadt zu zahlen.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung [PDF: 87 KB]